Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines/Geltung
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für gegenständliche und auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Davon abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn sie eine Bestimmung enthalten, wonach entgegenstehende Bestimmungen des Lieferanten nicht gelten sollen. Bedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit jedenfalls unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
2. Aufträge
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Uns erteilte Aufträge werden für uns erst durch Zugang unserer schriftlichen Bestätigung oder deren Ausführung rechtswirksam. Der Kunde bleibt an seine Aufträge bis zum Ablauf seiner schriftlichen angemessenen Nachfristsetzung zur Auftragsbestätigung gebunden. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen sowie der vertraglichen Verpflichtungen seitens des Kunden sind wir berechtigt, die Ausführung des betreffenden oder auch mehrerer oder aller sonstigen noch nicht abgewickelten Aufträge bis zur vollständigen Erfüllung ganz oder teilweise auszusetzen oder von den Verträgen zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Schadenersatzanspruch zusteht. Der Mindestbestellwert beträgt € 11,-- exkl. USt. Die in Preislisten, Katalogen, Prospekten, unserer Homepage und anderen Veröffentlichungen bekannt gegebenen Maße, Gewichte, Leistungen, Preise und dgl. sind unverbindlich.
3. Liefertermine
Liefertermine sind - auch bei kalendermäßiger Angabe - grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als bindend („fix“) bezeichnet werden. Der Kunde hat eine angemessene Nachfrist von zumindest einem Monat zu setzen. Höhere Gewalt oder Umstände, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen, entbinden uns von der Lieferverpflichtung je nach Situation ganz oder vorübergehend ohne Schadenersatzfolgen. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der vereinbarten (An-)Zahlungen, der rechtzeitigen Materialbeistellungen und sonstiger kundenseitig zu erbringenden Bedingungen. Die Gefahr geht zum Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem der Liefergegenstand unser Lager verlässt. Der Versand erfolgt grundsätzlich ab unserem Lager Wien auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Wir sind berechtigt Teil- und Vorlieferungen durchzuführen. Der Lieferungsauftrag gilt - auch bei frachtfreier Lieferung - mit Übergabe an den Spediteur oder Frächter als erfüllt.
4. Zahlung
Unsere Preise verstehen sich unverpackt ab Lager Wien. Zahlungskondition ist bei vereinbarter offener Lieferung 30 Tage netto. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer. Bei Zahlungsverzug können wir Warenlieferungen zurückhalten oder per Nachnahme durchführen. Bei Nachnahmelieferungen verrechnen wir einen Spesenbeitrag. Mangels anderer Vereinbarung gilt Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung oder nach unserer Wahl per Nachnahme. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen mit unseren Forderungen aufzurechnen. Wechsel und Schecks gelten nur als zahlungshalber übernommen. Unsere Mitarbeiter sind nur bei entsprechender schriftlicher Bevollmächtigung inkassobefugt. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 13 % p.a. samt Mahn- und sonstiger Betreibungskosten zu bezahlen. Für Auslandsbestellungen unter € 75,-- werden an Kunden aus Nicht-EU-Ländern € 15,-- an Bankspesen berechnet.
Bei Überweisungen innerhalb der EU bitten wir um Angabe unseres internationalen Bankcodes; es werden dann bei Bestellungen unter € 12.500,-- keine Auslandspesen verrechnet:
Bank Austria Creditanstalt AG
IBAN: AT32 1100 0006 0171 4900
BIC: BKAUATWW
UID: ATU14204706
5. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten (Zinsen, Montage-, Versand- und Mahnkosten, etc.) in unserem Eigentum. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im normalen Geschäftsbetrieb unter Wahrung unseres Eigentumsvorbehalts gestattet. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung erwachsen sind und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern anzubringen. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist er nicht berechtigt. Bei Eingriffen Dritter in unsere Rechte als Vorbehaltseigentümer hat er alle zur Wahrung unserer Rechte notwendigen Schritte zu setzen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Warenrückgabe auch ohne vorherige Vertragsauflösung auf Kosten des Kunden zu begehren. Sofern die Vorbehaltsware weiterverarbeitet wird, erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert unserer Vorbehaltsware.
6. Gewährleistung und Haftung
Der Kunde (sein Bote/sein Frächter/seine Leute) hat die Ware unverzüglich bei Übergabe zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind sofort, geheime Mängel binnen 6 Tagen nach Feststellung, genau spezifiziert und ausschließlich schriftlich (auch per Fax, nicht aber per E-Mail) bei uns zu rügen. Als Frist zur (gerichtlichen) Geltendmachung von allfälligen Gewährleistungsansprüchen wird hiemit einvernehmlich die Dauer von 6 Monaten ab Übergabe der Ware vereinbart. Der Kunde hat den Nachweis zu erbringen, dass der Mangel bereits bei/vor Übergabe bestanden hat. Es gilt keine Vermutung der Mangelhaftigkeit.
Im Falle der berechtigten Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Verbesserung bzw. kostenlosen Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware. Der Kunde ist über unser Verlangen zur kostengünstigen Rücksendung der bemängelten Ware verpflichtet. In diesem Fall entsteht unsere Verpflichtung zur Mängelbehebung erst nach Erhalt der beanstandeten Ware. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Ware noch im gleichen Zustand wie bei der Auslieferung befindet, insbesondere keine eigenmächtigen Veränderungen vorgenommen werden. Handelsübliche oder geringfügige Abweichungen der Qualität, der Form, der Farbe, des Gewichtes oder der Ausstattung gelten nicht als Mangel und können nicht beanstandet werden. Dies gilt auch bei Lieferung nach Muster und Probe. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche zur Folge.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Übernahme der Ware wegen geringfügiger Mängel zu verweigern. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn wir unserer Mängelbehebungsverpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung nicht binnen Monatsfrist entsprochen haben. Bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde den Nachweis zu erbringen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Es gilt keine Vermutung der Mangelhaftigkeit.
Für eine bestimmte Verwendbarkeit von bei uns hergestellten oder bearbeiteten Produkten haften wir nur, wenn wir dem vom Kunden bezweckten Einsatz nach entsprechender Prüfung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben und der Kunde die Produkte sorgsam unter Bedachtnahme auf unsere Verarbeitungs- und sonstigen Hinweise verwendet.
Außer bei Vorsatz und grobem Verschulden sind Schadenersatzansprüche uns gegenüber - welcher Art und aus welchem Grunde auch immer - ausgeschlossen. Eine uns treffende Haftung für Folgeschäden und entgangenem Gewinn ist in jedem Falle abbedungen. Der Höhe nach ist jeder Schaden durch unseren eigenen Versicherungsschutz beschränkt.
Sofern der Kunde Lieferverträge oder Aufträge, einseitig storniert, ohne hiezu berechtigt zu sein, haftet er für die uns dadurch entstehenden finanziellen Nachteile und hat eine Stornogebühr von 20 % des Warenwertes, mindestens aber € 11,-- zu zahlen.
7. Produkthaftung
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm übergeben Verarbeitungshinweise/Betriebsanleitungen samt allen weiteren Hinweisen, wie insbesondere Sicherheitshinweise, genau zu beachten und einzuhalten. Dem Kunden ist bekannt, dass bei Nichtbeachtung oder Zuwiderhandeln gegen die Betriebsanleitung und Hinweise unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz („PHG“) entfällt. Soweit der Kunde als Unternehmer bei dem Gebrauch der von uns gelieferten Ware einen Schaden erleidet, sind damit verbundene Ansprüche gegen uns nach dem PHG ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, Waren, die für den unternehmerischen Gebrauch hergestellt wurden, keinesfalls an Verbraucher oder Personen, die nicht Unternehmer iSd PHG sind, zu veräußern, zu überlassen oder sonst weiterzugeben.
Der Kunde verzichtet im Vorhinein auf alle Regressrechte, die ihm gemäß § 12 PHG gegen uns oder unsere Lieferanten (Zulieferer) zustehen würden. Im Falle der Weitergabe von unseren Produkten oder von Teilen unserer Produkte durch den Kunden ist dieser verpflichtet, diesen Verzicht vollinhaltlich an seine Abnehmer zu überbinden und zwar auch mit dieser Überbindungsverpflichtung als Verpflichtung aller weiteren Abnehmer. Diese Überbindungsverpflichtung besteht auch dann, wenn der Kunde oder ein weiterer Abnehmer unserer Produkte diese zur Herstellung anderer Produkte verwendet und diese anderen Produkte in den Verkehr bringt. Die Überbindungsvereinbarungen sind so zu gestalten, dass wir und unsere Lieferanten (Zulieferer) daraus unmittelbar das Recht erwerben, im Falle einer Inanspruchnahme durch einen nach § 12 PHG Regressberechtigten diesem den Regressausschluss selbständig entgegenzuhalten.
8. Spritzgussteile, Werkzeuge, Beiträge
Spritzgussteile werden nur für den Kunden hergestellt, solange dieser seinen Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Für die Herstellung/Anschaffung/Änderung von Werkzeugen im Zusammenhang mit Spritzgussteilanfertigungen hat der Kunde jeweils einen Werkzeugkostenbeitrag in der vorgeschriebenen Höhe zu entrichten. Hierfür gewähren wir keinen Skonto. Das Werkzeug verbleibt in unserem Eigentum; wir können darüber auch frei verfügen. Der Kunde hat die Möglichkeit das Werkzeug um den von uns auf Anfrage mitgeteilten Kaufpreis zu erwerben. Wir garantieren in keiner Weise eine gewisse Qualität der Werkzeuge. Auch allfällige Reparaturen von Werkzeugen sind vom Kunden extra zu bezahlen.
9. Klebebänder, Klebetechnik
Unsere Produkte aus dem Bereich Klebebänder und Klebetechnik sind Sonderanfertigungen. Umtausch- oder Rückgabewünschen des Kunden kann aufgrund der produktionsbedingten Mehrkosten daher nicht entsprochen werden. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden gemäß Pkt. 6. bleiben hievon unberührt. Die Anfertigung derartiger Produkte erfolgt erst nach Rückbestätigung unserer Auftragsbestätigung. Angaben in unseren Datenblättern sind Durchschnittswerte, welche auf Laboruntersuchungen bzw. Lieferantenangaben beruhen; wir übernehmen keine Gewähr hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben.
10. Gewerbliche Schutzrechte
Der Kunde haftet dafür, dass die in Auftrag gegebenen Spezialanfertigungen frei von Schutzrechten Dritter sind, und hält uns im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter völlig schad- und klaglos.
11. Erfüllungsort/Rechtsanwendung
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie die Zahlungspflicht des Kunden ist Wien. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht für Wien vereinbart. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Es gilt österreichisches Recht.
12. Schlussbestimmung
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen verbindlich. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss.
Für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gelten die vorstehenden Bedingungen nur insoweit, als dieses nicht zwingend andere Regelungen vorsieht.
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